AGBs
1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Von einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Behandlung ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen.
2. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie vor Beginn der Therapie eine chefärztliche Bewilligung auf dem aktuellen Verordnungsschein. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung.
3. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihre Physiotherapeutin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
4. Ihre Behandlung
Die Leistung Ihrer Physiotherapeutin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere:
- persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
- behandlungsbezogene Administration und Dokumentation
- für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B.: Herstellung, Anpassung und Bereitstellen von Therapiematerial
- Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelndem Arzt, sowie privaten Versicherungsträgern.
Sämtliche Datenerfassung und Dokumentation unterliegt der DSGVO
5. Persönliche Einzelbetreuung
Ihre Physiotherapeutin steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Mit ihr vereinbaren Sie Ihr Behandlungsziel, Maßnahmen der Behandlung, Termine, Dauer und Frequenz, sowie die Kosten der Behandlung.
Alle Informationen, die Sie Ihrer Physiotherapeutin geben unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht sowie der DSGVO. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird sich Ihre Physiotherapeutin vorab Ihr Einverständnis holen.
6. Ihr Termin
Sollte sich der Beginn Ihrer Behandlung seitens der Physiotherapeutin unvorhergesehen um ein paar Minuten verspäten, so wird diese Zeit an Ihre Therapiezeit angehängt, und somit die vereinbarte Behandlungsdauer eingehalten.
Verzögert sich der Beginn der Therapieeinheit durch ein Zuspätkommen Ihrerseits, so kann die verlorengegangene Behandlungszeit nicht an die Behandlung angehängt werden. Die Behandlungskosten sind in diesem Falle in Höhe der vereinbarten Therapiezeit zu begleichen.
7. Verrechnung der Behandlungskosten/Rückerstattung
Sie begleichen die Behandlungskosten am Ende jeder Behandlungseinheit bei Frau Wirnsberger und Frau Renoltner in bar und erhalten einen Beleg. Bei Frau Grossauer bitte den vereinbarten Betrag auf das von Frau Grossauer angegebene Konto überweisen.
Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine Honorarnote, die sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger einreichen und um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder um Postanweisung ersuchen.
8. Zahlungsmodus
Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, werden Sie von Ihrer Therapeutin persönlich, gegebenenfalls schriftlich erinnert Ihre Schulden zu begleichen.
Sollte nach mehrfacher Mahnung keine Zahlung erfolgen, werden wir rechtliche Schritte ergreifen.
9. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies ehe baldigst telefonisch oder per SMS – spätestens aber 24 Stunden - vor dem vereinbarten Termin - Ihrer Physiotherapeutin mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
10. Wann endet die Behandlung?
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte die Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Physiotherapeutin. Sowohl Ihnen als auch Ihrer Physiotherapeutin steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.
Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu Punkt 9).
11. Wertgegenstände
Wir übernehmen keine Haftung für abhanden gekommene Garderobe und Wertgegenstände.